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Amtsangemessene Alimentierung
Sehr geehrter Herr Schlüter,
im Jahre 1999 wurde der Aufgabenbereich des Gerichtsvollziehers erweitert und zwar um die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, nunmehr Vermögensauskunft. Hiefür zeichnete sich davor der Rechtspfleger zuständig und davor der Richter.
In der freien Wirtschaft und in jedem Bereich des öffentlichen Dienstes geht die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten mit der Erhöhung der Entlohnung einher. Diese höherwertige Tätigkeit wird von den Gerichtsvollziehern nunmehr seit 14 Jahren ausgeführt. Eine entsprechende Entlohnung ging damit nicht einher.
Nunmehr hat man erneut zusätzliche und neue Aufgaben auf den Gerichtsvollzieher übertragen. Und wieder ist von einer amtsangemessenen Alimentierung nichts zu sehen.
Gleichzeitig kann man am 28.11.2013 aus der Presse erfahren, daß der Finanzminister von Sachsen 44 Mio. € für die Affäre Sachsen LB verschleudert hat. Gemäß Erklärung des SMJus wurde bereits im Sommer diesen Jahres bei genau diesem Finanzministerium die Erhöhung der Stundenzahl für die Schreibkräfte der Gerichtsvollzieher beantragt und genau von diesem Ministerium abgelehnt. Das ist schlichtweg ein Skandal.
Im gleichen Atemzug müssen Kollegen klagen, weil das OLG (quasi in Eigenregie) die Vertretungstage an Wochenenden für die Vergütung kürzt oder nicht mehr genehmigt. Das sind zwar alles "Cent-Beträge", aber "Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist".
Ferner mußte unbedingt eine Überprüfung der Bürokostenpauschale der Gerichtsvollzieher erfolgen, weil das seinerzeit so festgelegt wurde. Von einer Überprüfung war nur in Sachsen zu hören. Alle anderen Bundesländer verhalten sich demnach nicht gesetzeskonform, in welcher Hinsicht auch immer.
Zum einen wird der Gerichtsvollzieher als Selbständiger behandelt, wenn es um die Führung des Bürobetriebes sprich Arbeitsmaterial und Mitarbeiter geht und zum anderen als Beamter, wenn es um Sparmaßnahmen und Ressentiments geht. Das betrifft keinen sonstigen Mitarbeiter in der Justiz.
Wenn man nur in die Kassenbücher der Kollegen schaut, kann man sehen, wieviel private Gelder bereits monatlich verauslagt werden müssen und nur schleppend wieder vereinehmend werden können (ganz speziell Porto).
Welch anderer Beamter in der Justiz muß die Postzustellungen, die er fertigt, von seinem Gehalt vorfinanzieren und dann warten bis er es irgendwann zurückerhält. Dem Gerichtsvollzieher kann man dies abverlangen. Nur daß diese Regelung aus einer anderen Entschädigungsform entstanden ist. Man hat bei der neuen Bürokostenentschädigung das für sich günstigste herausgenommen.
Dazu noch diese Regelung, daß die Zustellkosten der Eintragungsanordnung durch den Freistaat Sachsen zu tragen sind. Daß diese in Spalte 13 gebucht und ggfs. mittels Pauschalvorschuß abgerechnet werden können. Kollegen, die dies bereits tun, klagen über die vielen Kassenbuchnummern im Kassenbuch I. Der Vorschlag, es einfach am Monatsende mit den abzuführenden Gebühren verrechnen zu können und dann bar zu entnehmen wurde abgelehnt. Die Begründung hierzu lautete, daß ggfs. in dem Monat nicht so viel Gebühren vereinnahmt wurden wie in Spalte 13 eingebucht. In dieser Hinsicht waren sich die Kollegen einig. Die Spalte 13 übersteigt nicht die Spalte 5 der vereinnahmten Gebühren.
Es wird alles billigend in Kauf genommen. Regelungen, die eine Vereinfachung bedeuten können, werden kompliziert gemacht. Eine Würdigung der Arbeit der Gerichtsvollzieher ist in den vergangenen 14 Jahren nicht erfolgt. Und auch dieses Mal sieht man hierzu keine Veranlassung. Statt dessen werden Beförderungsstellen gestrichen, Kollegen mit 20 und mehr Dienstjahren werden einfach nicht befördert, dafür Kollegen mit sehr viel weniger Berufsjahren. Auch hier die Erklärung, daß ggfs. die vorgesetzte Dienstbehörde bei der Beurteilung etwas falsch gemacht habe. Immer ist gerade der Andere verantwortlich.
Wie begegnet man dem Grundsatz: "Gute Arbeit für gutes Geld"? Doch gilt gerade hier die Devise: "Mehr Arbeit für verhältnismäßig weniger Geld" (und zusätzlich Abschaffung Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld).
Im Gegenzug "verbrennt" der Justizminister in Sachsen 44 Mio. € und ein Ende ist wohl auch noch nicht abzusehen. Und die Gerichtsvollzieher erhalten für ihre ehrliche Arbeit nicht das ehrlich verdiente Geld.
Die Gerichtsvollzieher erwarten nunmehr eine höhere Entlohnung. Das Argument der angeblich nicht entsprechenden Ausbildung entfällt. Die seit 1999 stetige Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten entkräftet dieses Argument. Man hat für die Möglichkeit der Übertragung der höherwertig Tätigkeit schnell die gesetzliche Grundlage schaffen können. Das zeigt, daß alles möglich ist. So auch die Schaffung der Gesetzesänderung für eine amtsangemessene Alimentierung.
Es ist Zeit, daß Sie Ihrer Verpflichtung der amtsangemessenen Alimentierung endlich nachkommen!
Einer baldigen Rückantwort sehen die Kollegen entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
DJG Sachsen
Fachbereich Gerichtsvollzieher
Steffi Laschke
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Torgau, den 11.12.2013
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
ein aufregendes Jahr 2013 neigt sich dem Ende zu. Nicht für alle war es ein gutes Jahr. Laßt uns bitte auch an die Kollegen denken für die es weniger gut lief, die z.B, durch Krankheit oder einen Schicksalsschlag oder auch von Maßnahmen der Dienstbehörde (gegen sich) betroffen waren oder sind. Wir wünschen seitens der DJG all diesen Kolleginnen und Kollegen besonders viel Kraft und Glück.
Ich möchte seitens des Fachverbandes Gerichtsvollzieher all denjenigen danken, die mich in diesem Jahr so zahlreich unterstützt haben. Ohne diese Kollegen wäre manches nicht möglich gewesen. Eure Anregungen, Hilfen, Gedanken oder einfach nur die Gespräche haben sehr viel Nutzen gebracht. Ich wünsche mir für das nächste Jahr, daß es (natürlich) so weitergeht. Danke!
Nun wünsche ich allen Kolleginnen und Kollegen ein vielleicht etwas ruhiges Weihnachtsfest vor allem Gesundheit und die nötige Energie um diese neuen Aufgaben weiter zu bewältigen und durchzuhalten.
Alle Schreiben, die auf der Internetseite der DJG zu entnehmen sind, sind aus den vielen Gesprächen mit den Kollegen im Laufe des Jahres entstanden. Für weitere Beiträge bin ich offen.
Fachbereich Gerichtsvollzieher
Steffi Laschke